Hannover – Nach der Ablehnung des Antrags auf eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel durch die DFL schließt Martin Kind Schadenersatzforderungen nicht aus. Nach der Ablehnung des Antrags auf eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Investorenregel durch das Präsidium der Deutschen Fußball Liga (DFL) schließt Hannovers Präsident Martin Kind Schadenersatzforderungen nicht aus. „Schadenersatz ist aktuell noch kein Thema, aber wir wissen, dass Schadenersatzansprüche entstehen könnten und halten uns diese Option offen“, sagte Kind der am Mittwoch erscheinenden Sport Bild. Bis spätestens Anfang nächster Woche will Kind das Ständige Schiedsgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) anrufen. Da er sich offenbar relativ wenig Chancen ausrechnet, werde parallel in (Read more…)
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