Presse 07.11.2017

BILD schreibt, dass der Strafbefehl gegen Naby Keita aufgrund eines Nettoeinkommens von 3 Millionen Euro (was dann aber auch mal mehr als die ominösen 4,5 Millionen Euro brutto wären, die bei RB als Einkommensobergrenze gelten) eine Höhe von 415.000 Euro hat. Die Anwälte haben Einspruch eingelegt. Nun wird die Sache wohl im kommenden Jahr verhandelt. … Presse 07.11.2017 weiterlesen →

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